Pflichtangaben einer Rechnung: die Liste nach § 14 UStG mit Beispiel
Welche Angaben auf eine Rechnung gehören, regelt § 14 Abs. 4 UStG. Hier finden Sie jede Pflichtangabe mit dem, worauf es in der Praxis ankommt, eine Beispielrechnung, in der alle markiert sind, und die Fälle mit weniger oder zusätzlichen Angaben: Rechnungen bis 250 €, Kleinunternehmer und Reverse-Charge. Stand: Oktober 2026.
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie gilt für Unternehmen in Deutschland. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
Das Gesetz nummeriert die Angaben von 1 bis 10. Die ersten acht gehören auf fast jede Rechnung, die letzten beiden nur in Sonderfällen.
| Nr. und Angabe | Worauf es ankommt |
|---|---|
| 1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift, von Ihnen und von Ihrem Kunden | Jede Anschrift, unter der Sie erreichbar sind, reicht aus, auch ein Postfach oder eine c/o-Adresse (Abschnitt 14.5 Abs. 2 UStAE). |
| 2. Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr. | Eine der beiden genügt. Das Finanzamt oder seine Nummer müssen Sie nicht dazuschreiben (Abschnitt 14.5 Abs. 5 UStAE). Die Angabe ist auch nötig, wenn Sie Kleinunternehmer sind, nur steuerfreie Umsätze abrechnen oder Ihr Kunde die Steuer schuldet (Abs. 8). |
| 3. Ausstellungsdatum | Das Datum, an dem Sie die Rechnung schreiben. |
| 4. Rechnungsnummer | Fortlaufend und nur einmal vergeben, Buchstaben sind erlaubt. Mehr dazu unter Rechnungsnummer. |
| 5. Menge und Art der Waren, bei Dienstleistungen Umfang und Art | So genau, dass sich die Leistung eindeutig und leicht nachprüfen lässt (Abschnitt 14.5 Abs. 15 UStAE). Bei Arbeit nach Stunden: die Zahl der Stunden und was Sie getan haben. |
| 6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung | Auch dann, wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt; dann genügt „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ (Abschnitt 14.5 Abs. 16 UStAE). Der Kalendermonat reicht (§ 31 Abs. 4 UStDV), bei längerer Arbeit der Zeitraum. |
| 7. Entgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, und im Voraus vereinbarte Minderungen | Der Nettobetrag je Steuersatz. Bei Skonto genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis“ (Abschnitt 14.5 Abs. 19 UStAE). |
| 8. Steuersatz und Steuerbetrag, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung | Zum Beispiel 19 % und der Betrag der Steuer. Ist die Leistung steuerfrei, steht statt des Betrags der Hinweis darauf. |
| 9. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht Ihres Kunden | Nur bei Arbeiten an einem Grundstück für Kunden, die keine Unternehmer sind oder die Leistung privat nutzen: Diese müssen die Rechnung zwei Jahre aufbewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). |
| 10. Das Wort „Gutschrift“ | Nur wenn Ihr Kunde die Rechnung über Ihre Leistung ausstellt. |
Die Angaben dürfen auf mehrere Dokumente verteilt sein, etwa auf Rechnung und Vertrag. Dann nennt das Dokument mit Entgelt und Steuerbetrag die übrigen Dokumente (§ 31 Abs. 1 UStDV).
Beispiel: eine Rechnung mit allen Angaben
Ein Webentwickler berechnet einer GmbH einen Monat Arbeit. Die Daten sind erfunden; dieselbe Rechnung finden Sie als Muster in unserem Formular E-Rechnung erstellen.
| Angabe | Im Beispiel | § 14 Abs. 4 Nr. |
|---|---|---|
| Rechnungssteller | Jonas Beispiel Webentwicklung, Musterallee 8, 04109 Leipzig | 1 |
| Kunde | Beispiel Handel GmbH, Beispielstraße 21, 80331 München | 1 |
| Steuernummer | 00/000/00000 | 2 |
| Rechnungsdatum | 02.11.2026 | 3 |
| Rechnungsnummer | 2026-031 | 4 |
| Leistung | 32 Std. Programmierung Shop-Schnittstelle, Oktober 2026 zu je 85,00 € Einrichtung Testumgebung (pauschal): 150,00 € | 5 |
| Leistungszeitraum | 01.10.2026 bis 31.10.2026 | 6 |
| Nettobetrag | 2.870,00 €, alles zu 19 % | 7 |
| Umsatzsteuer | 19 %: 545,30 € | 8 |
| Gesamtbetrag | 3.415,30 € | keine Pflichtangabe |
Fälligkeit und Bankverbindung stehen ebenfalls auf der Musterrechnung. Das Umsatzsteuergesetz verlangt sie nicht, Ihr Kunde braucht sie aber zum Bezahlen.
Zusätzliche Angaben in besonderen Fällen
§ 14a UStG verlangt in bestimmten Fällen mehr. Für Selbstständige mit Geschäftskunden im Ausland ist ein Fall häufig: Sie erbringen eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, und Ihr Kunde schuldet dort die Steuer. Dann gehören auf die Rechnung
- der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 Satz 1 UStG),
- Ihre USt-IdNr. und die USt-IdNr. Ihres Kunden (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG).
Ausstellen müssen Sie diese Rechnung bis zum fünfzehnten Tag des Monats nach der Leistung (§ 14a Abs. 1 Satz 2 UStG). Schuldet Ihr Kunde im Inland die Steuer nach § 13b UStG, etwa bei Bauleistungen, steht derselbe Hinweis auf der Rechnung, und die Umsatzsteuer weisen Sie nicht gesondert aus (§ 14a Abs. 5 UStG). Wie Sie den Hinweis auf Englisch schreiben, steht unter Rechnung auf Englisch.
Rechnungen bis 250 Euro
Beträgt der Gesamtbetrag höchstens 250 €, verlangt § 33 UStDV nur vier Angaben:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Anschrift,
- das Ausstellungsdatum,
- Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung,
- Entgelt und Steuerbetrag zusammen in einer Summe, dazu den Steuersatz oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Ein Beispiel: 2 Stunden Beratung zu je 100,00 € netto. Auf der Rechnung reicht „Gesamtbetrag 238,00 € inkl. 19 % USt“; die Steuer von 38,00 € rechnet Ihr Kunde selbst heraus. Kundenname, Steuernummer, Rechnungsnummer und Leistungsdatum dürfen fehlen.
Die Erleichterung gilt nicht, wenn Ihr Kunde die Steuer schuldet (§ 13b UStG), und nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen und Fernverkäufe in andere EU-Länder (§§ 6a und 3c UStG). Eine Rechnung bis 250 € dürfen Sie außerdem immer als PDF oder auf Papier senden, auch ab 2028.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung gilt, solange Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG). Für Ihre Rechnungen gilt seit 2025 eine eigene, kürzere Liste in § 34a UStDV.
Gegenüber § 14 Abs. 4 UStG fallen Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt, Steuersatz und Steuerbetrag weg. Dafür steht der Betrag in einer Summe auf der Rechnung, mit einem Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Unser Formular schreibt dafür „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG“.
Pflichtangaben und E-Rechnung
Die Liste gilt für jede Rechnung, ob auf Papier, als PDF oder als E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält die Angaben als strukturierte Daten, die eine Software lesen kann. In Deutschland sind das vor allem die Formate ZUGFeRD und XRechnung. Ab wann Sie Rechnungen an Unternehmen im Inland so ausstellen müssen, erklärt die Seite E-Rechnung Pflicht 2027.
Mit unseren kostenlosen Werkzeugen, ohne Konto, können Sie eine E-Rechnung erstellen, eine erhaltene E-Rechnung lesen oder sie mit dem XRechnung Validator prüfen. Das Formular zum Erstellen fragt jede Angabe von § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 8 UStG ab und prüft die Datei vor dem Download: ZUGFeRD mit Mustang, XRechnung mit dem KoSIT-Validator.
Wenn eine Angabe fehlt oder falsch ist
Ihr Kunde darf die Vorsteuer nur abziehen, wenn er „eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt“ (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Fehlt eine Angabe, können Sie die Rechnung berichtigen: Sie schicken nur die fehlende oder richtige Angabe, in einem Dokument, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV).
Pflichtangaben in Clockaroo
Mit Clockaroo schreiben Sie Rechnungen direkt aus Ihren erfassten Stunden, und die Pflichtangaben behält die App für Sie im Blick. Bevor eine Rechnung hinausgeht, prüft sie, ob Ihre Anschrift, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., die Anschrift des Kunden und der Leistungszeitraum eingetragen sind, bei Reverse-Charge auch beide USt-IdNr. Fehlt etwas, sehen Sie sofort, was fehlt und wo Sie es ergänzen. Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum setzt die App beim Ausstellen selbst, den Hinweis zur Umsatzsteuer passend zu Ihnen und Ihrem Kunden. Preise ansehen oder kostenloses Konto anlegen.
Häufige Fragen
Muss die Steuer-ID auf die Rechnung?
Nein. Gemeint ist die Steuernummer vom Finanzamt oder die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer gehört nicht auf die Rechnung.
Muss ich jeder Privatperson eine Rechnung ausstellen?
Eine Pflicht besteht in der Regel bei Leistungen an andere Unternehmen und an juristische Personen, innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung. Bei Privatkunden besteht sie nur für Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 UStG). Ausstellen dürfen Sie eine Rechnung immer.
Gelten die Pflichtangaben auch für Rechnungen auf Englisch?
Ja, die Sprache ändert nichts an der Liste. Die englischen Begriffe stehen auf der Seite Rechnung auf Englisch.
Muss ein Zahlungsziel auf die Rechnung?
Nein, ein Zahlungsziel gehört nicht zu den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Ein mit dem Kunden vereinbarter Zahlungstermin hilft aber, wenn er nicht zahlt: Ab dem Tag danach ist er ohne Mahnung im Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Was dann an Zinsen und Pauschale dazukommt, zeigt der Rechner unter Verzugszinsen berechnen.
Quellen
- § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen), Abs. 2 und 4, abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 14a UStG (Zusätzliche Pflichten in besonderen Fällen), Abs. 1 und 5, abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 19 UStG (Steuerbefreiung für Kleinunternehmer), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 15 UStG (Vorsteuerabzug), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 31 UStDV (Angaben in der Rechnung), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 33 UStDV (Rechnungen über Kleinbeträge), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 34a UStDV (Rechnungen von Kleinunternehmern), abgerufen am 24. Oktober 2026
- BMF, Umsatzsteuer-Handausgabe 2024: Abschnitt 14.5 UStAE (Pflichtangaben in der Rechnung), abgerufen am 24. Oktober 2026
