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Verzugszinsen berechnen: Rechner mit Basiszinssatz und 40-Euro-Pauschale

Seit dem 1. Juli 2026 betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 10,52 % im Jahr, wenn Ihr Kunde ein Unternehmen ist, und 6,52 %, wenn er Verbraucher ist: der Basiszinssatz von 1,52 % plus 9 oder 5 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Von Unternehmen bekommen Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro. Der Rechner teilt den Zeitraum bei jedem Zinswechsel, rechnet Teilzahlungen an und schreibt Ihre Mahnung mit den Beträgen.

Verzugszinsen-Rechner

Der Betrag, den Ihr Kunde schuldet, so wie er auf der Rechnung steht, also mit Umsatzsteuer.

Bei einem vereinbarten Zahlungstermin der Tag danach, bei einer Mahnung der Tag nach ihrem Zugang. Mehr unter „Ab wann ist der Kunde im Verzug?“.

Voreingestellt ist heute. Dieser Tag zählt mit.

Ihr Kunde ist
Teilzahlungen (falls vorhanden)

Hat Ihr Kunde nach Beginn des Verzugs einen Teil gezahlt, tragen Sie Tag und Betrag ein. Der Rechner zieht die Zahlung zuerst von den Zinsen ab, dann vom Rechnungsbetrag.

Offen insgesamt
5.283,42 €
Verzugszinsen
243,42 €
Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)
40,00 €
Verzugszinsen je Zeitraum (Zinssätze pro Jahr)
ZeitraumTageBasiszinssatzZinssatzOffener BetragZinsen
16.05.2026 bis 30.06.2026 46 1,27 % 10,27 % 5.000,00 € 64,72 €
01.07.2026 bis 01.11.2026 124 1,52 % 10,52 % 5.000,00 € 178,70 €
Offener Rechnungsbetrag
5.000,00 €
Offene Verzugszinsen
243,42 €

Ergänzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Der Text passt sich an, wenn Sie oben etwas ändern. Er setzt voraus, dass der Verzug schon eingetreten ist: durch einen vereinbarten Termin, die 30-Tage-Regel oder eine frühere Mahnung. Mahnen Sie zum ersten Mal, beginnt der Verzug erst am Tag nach Zugang dieser Mahnung.

Der Rechner läuft in Ihrem Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie gilt für Forderungen nach deutschem Recht.

So hoch sind Verzugszinsen: Basiszinssatz plus 9 oder 5 Prozentpunkte

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Wie hoch, hängt davon ab, wer Ihr Kunde ist:

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres neu festgelegt (§ 247 Abs. 1 BGB); die Deutsche Bundesbank gibt ihn im Bundesanzeiger bekannt. Für jeden Tag des Verzugs gilt der Satz des Halbjahres, in dem der Tag liegt. Haben Sie mit Ihrem Kunden einen höheren Zins vereinbart, können Sie diesen verlangen (§ 288 Abs. 3 BGB).

Basiszinssatz und Verzugszinsen je Halbjahr, Zinssätze pro Jahr
ZeitraumBasiszinssatzUnternehmen (+ 9)Verbraucher (+ 5)
01.07.2026 bis 31.12.20261,52 % 10,52 %6,52 %
01.01.2026 bis 30.06.20261,27 % 10,27 %6,27 %
01.07.2025 bis 31.12.20251,27 % 10,27 %6,27 %
01.01.2025 bis 30.06.20252,27 % 11,27 %7,27 %
01.07.2024 bis 31.12.20243,37 % 12,37 %8,37 %
01.01.2024 bis 30.06.20243,62 % 12,62 %8,62 %
01.07.2023 bis 31.12.20233,12 % 12,12 %8,12 %
01.01.2023 bis 30.06.20231,62 % 10,62 %6,62 %
01.07.2022 bis 31.12.2022−0,88 % 8,12 %4,12 %
01.01.2022 bis 30.06.2022−0,88 % 8,12 %4,12 %
01.07.2021 bis 31.12.2021−0,88 % 8,12 %4,12 %
01.01.2021 bis 30.06.2021−0,88 % 8,12 %4,12 %
01.07.2020 bis 31.12.2020−0,88 % 8,12 %4,12 %
01.01.2020 bis 30.06.2020−0,88 % 8,12 %4,12 %

Quelle: Deutsche Bundesbank, abgerufen am 26. Oktober 2026. Den Satz ab dem 1. Januar 2027 tragen wir ein, sobald die Bundesbank ihn bekannt gibt.

Ab wann ist der Kunde im Verzug?

Verzugszinsen schuldet Ihr Kunde ab dem Verzug, und der beginnt nicht automatisch mit der Fälligkeit. Für Rechnungen sind drei Wege wichtig:

  1. Mahnung. Mahnen Sie nach der Fälligkeit und der Kunde zahlt trotzdem nicht, kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
  2. Termin nach dem Kalender. Ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn für die Zahlung ein Termin nach dem Kalender bestimmt ist, etwa „Zahlung bis 15. Mai 2026“. Dasselbe gilt, wenn ein Ereignis vorausgeht und sich die Frist ab diesem Ereignis nach dem Kalender berechnen lässt, etwa „zahlbar 14 Tage nach Lieferung“ (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).
  3. 30 Tage nach der Rechnung. Bei einer Entgeltforderung kommt der Kunde spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung besonders auf diese Folge hinweist.

Am sichersten ist ein Zahlungstermin, den Sie mit dem Kunden vereinbart haben, im Vertrag oder im angenommenen Angebot. Steht ein Datum nur auf Ihrer Rechnung, schicken Sie nach Ablauf eine Mahnung. Dann steht der Beginn des Verzugs fest. Solange der Kunde die Verspätung nicht zu vertreten hat, kommt er nicht in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB).

Für Rechnungen an Privatkunden eignet sich dieser Hinweis: „Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung zahlen, kommen Sie auch ohne Mahnung in Verzug und schulden Verzugszinsen (§ 286 Abs. 3 BGB).“

Welchen Tag Sie in den Rechner eintragen: den ersten Tag des Verzugs. Bei einem vereinbarten Termin ist das der Tag danach. Bei einer Mahnung zählt der Tag ihres Zugangs nicht mit, Sie tragen den Tag danach ein (§ 187 Abs. 1 BGB). Bei der 30-Tage-Regel ist es der 31. Tag nach dem späteren der beiden Ereignisse, Fälligkeit oder Zugang der Rechnung.

Die 40-Euro-Pauschale und Mahngebühren

Ist Ihr Kunde kein Verbraucher, steht Ihnen bei Verzug außerdem eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie gilt auch für Abschlagszahlungen und Raten. Der Rechner rechnet sie bei Unternehmen einmal zur Forderung hinzu.

Weiteren Schaden durch den Verzug können Sie zusätzlich verlangen (§ 288 Abs. 4 BGB), zum Beispiel Anwaltskosten. Auf solche Kosten der Rechtsverfolgung wird die Pauschale angerechnet (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Feste Mahngebühren sieht das BGB nicht vor. Von Verbrauchern bekommen Sie keine Pauschale, nur die Zinsen und den Schaden, den Sie belegen können.

Vertraglich ausschließen lassen sich die Verzugszinsen gegenüber Geschäftskunden nicht: Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die sie bei einer Entgeltforderung ausschließt, ist unwirksam. Ein Ausschluss der Pauschale gilt im Zweifel als grob unbillig und ist dann ebenfalls unwirksam (§ 288 Abs. 6 BGB).

Formel und Rechenbeispiel

Verzugszinsen = offener Betrag × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365

Gezählt wird vom ersten Tag des Verzugs bis zum Tag der Zahlung, beide Tage eingeschlossen. In einem Schaltjahr teilt der Rechner durch 366. Liegt der Verzug in zwei Halbjahren, rechnen Sie jeden Abschnitt mit seinem eigenen Zinssatz und zählen die Beträge zusammen. Zinsen auf Zinsen gibt es nicht (§ 289 BGB).

Beispiel 1: Der Zinssatz ändert sich während des Verzugs

Eine Agentur stellt einer GmbH 5.000,00 € in Rechnung, vereinbart ist Zahlung bis zum 15. Mai 2026. Die GmbH zahlt am 14. August 2026. Der Verzug beginnt am 16. Mai 2026, am 1. Juli 2026 steigt der Basiszinssatz:

Beispiel 1, Geschäftskunde
ZeitraumTageZinssatzRechenwegZinsen
16.05.2026 bis 30.06.20264610,27 % 5.000,00 € × 10,27 % × 46 ÷ 36564,72 €
01.07.2026 bis 14.08.20264510,52 % 5.000,00 € × 10,52 % × 45 ÷ 36564,85 €

Die Verzugszinsen betragen zusammen 129,57 €. Mit der Pauschale von 40,00 € fordern Sie 169,57 € zusätzlich, insgesamt 5.169,57 €.

Beispiel 2: Eine Teilzahlung

Zahlt die GmbH am 30. Juni 2026 schon 2.000,00 €, gehen davon zuerst die bis dahin aufgelaufenen Zinsen von 64,72 € ab. Der Rest von 1.935,28 € mindert die Rechnung auf 3.064,72 € (§ 367 Abs. 1 BGB). Ab dem 1. Juli 2026 laufen die Zinsen nur noch auf diesen Betrag: 3.064,72 € × 10,52 % × 45 ÷ 365 = 39,75 €. Am 14. August 2026 sind 3.064,72 € + 39,75 € + 40,00 € Pauschale = 3.144,47 € offen.

Das Gesetz rechnet eine Teilzahlung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung an. Der Rechner lässt die Pauschale dabei außen vor und rechnet Teilzahlungen nur auf Zinsen und Rechnungsbetrag an. Ihre Forderung fällt dadurch eher etwas niedriger aus.

Mustertext: Mahnung mit Verzugszinsen

Der Text unten enthält die Zahlen aus Beispiel 1. Mit Ihren eigenen Zahlen steht er direkt unter dem Rechner. Ergänzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und schicken Sie die Mahnung so, dass Sie ihren Zugang später belegen können. Der Text setzt voraus, dass der Kunde schon im Verzug ist. Ist dies Ihre erste Mahnung und gab es weder einen vereinbarten Termin noch die 30-Tage-Regel, beginnt der Verzug erst am Tag nach ihrem Zugang.

Mahnung zur Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Rechnung [Rechnungsnummer] über 5.000,00 € ist noch nicht bezahlt. Seit dem 16.05.2026 sind Sie mit der Zahlung in Verzug.
Für die Zeit des Verzugs berechnen wir Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und fordern die Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).

Offen sind:
Rechnungsbetrag: 5.000,00 €
Verzugszinsen bis 14.08.2026: 129,57 €
Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB: 40,00 €
Gesamt: 5.169,57 €

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum [Datum] auf unser Konto [IBAN]. Für jeden weiteren Tag des Verzugs fallen weitere Zinsen an.

Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Kunden im Ausland: Österreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich

Welches Recht für Ihre Rechnung gilt, hängt vor allem von Ihrem Vertrag ab. Gilt das Recht des Landes Ihres Kunden, sehen die gesetzlichen Regeln für Geschäftskunden so aus:

Gesetzliche Verzugszinsen zwischen Unternehmen
LandZinssatz pro JahrPauschaleGrundlage
DeutschlandBasiszinssatz plus 9 Prozentpunkte40 €§ 288 Abs. 2 und 5 BGB
Österreich9,2 Prozentpunkte über dem österreichischen Basiszinssatz, der am ersten Tag des Halbjahres gilt40 €§§ 456, 458 UGB
NiederlandeHauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank plus 8 Prozentpunkte; nach jedem Jahr kommen die Zinsen zum Betrag hinzumindestens 40 €Art. 6:119a, 6:120 und 6:96 Burgerlijk Wetboek
Vereinigtes KönigreichLeitzins der Bank of England plus 8 Prozentpunkte40 £, 70 £ oder 100 £, je nach Höhe der ForderungGesetzliche Regeln laut GOV.UK

Dieser Rechner rechnet nur mit dem deutschen Basiszinssatz. Wie Sie eine Rechnung für Kunden im Ausland auf Englisch schreiben, steht unter Rechnung auf Englisch.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

Vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Verzugszinsen betragen damit 10,52 % im Jahr bei Geschäftskunden und 6,52 % bei Verbrauchern.

Kann ich auch von Privatkunden Verzugszinsen verlangen?

Ja, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sobald der Kunde im Verzug ist. Die 40-Euro-Pauschale gibt es bei Verbrauchern nicht, und die 30-Tage-Regel gilt nur mit dem Hinweis auf der Rechnung.

Rechnet der Rechner mit 365 oder 360 Tagen?

Mit den echten Kalendertagen: Er zählt jeden Tag des Verzugs und teilt durch 365, in einem Schaltjahr durch 366.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, und die Seite sendet nichts.

Quellen

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