Stundensatz berechnen für Freelancer und Selbstständige
Tragen Sie ein, was Sie verdienen möchten, was Ihr Unternehmen kostet und wie viel Ihrer Arbeitszeit Sie abrechnen können. Der Rechner zeigt den Stundensatz, den Sie dafür brauchen, und den Tagessatz dazu. Er ist für Selbstständige gedacht; den Stundenlohn von Angestellten berechnet er nicht. Alles läuft in Ihrem Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert. Stand: Oktober 2026.
Ihr Einkommen, nicht der Umsatz Ihres Unternehmens.
Geben Sie einen Betrag ein, zum Beispiel 48.000.
Ihre eigene Schätzung für Einkommensteuer und, falls fällig, Gewerbesteuer. 25 % sind nur ein Beispiel.
Geben Sie 0 bis 80 ein.
Software, Geräte, Versicherungen, Steuerberatung, Arbeitsplatz.
Geben Sie einen Betrag ein, zum Beispiel 6.000.
Was Sie an Ihre Krankenkasse oder private Versicherung zahlen. 9.600 € (800 € im Monat) sind nur ein Beispiel.
Geben Sie einen Betrag ein, zum Beispiel 9.600.
Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Pausen zwischen Projekten.
Geben Sie 0 bis 51 ein.
Alle Stunden für Ihr Unternehmen, auch die nicht abrechenbaren.
Geben Sie 1 bis 80 ein.
Der Rest geht in Verwaltung, Akquise und Rechnungen.
Geben Sie 1 bis 100 ein.
Nur für den Tagessatz.
Geben Sie 1 bis 24 ein.
Zeigt, was er mit denselben Annahmen einbringt.
Geben Sie einen Stundensatz ein, zum Beispiel 60.
- Stundensatz, den Sie brauchen
- 69,58 € aufgerundet: 70 €
- Tagessatz
- 556,64 €
- Abrechenbare Stunden
- 1.144 im Jahr, 26 pro Arbeitswoche
- Nötiger Umsatz (netto)
- 79.600,00 € im Jahr, 6.633,33 € im Monat
- Rücklage für Steuern
- 16.000,00 €
- Mit dem aufgerundeten Stundensatz
- Umsatz 80.080,00 €, netto 48.360,00 €
- Mit Ihrem aktuellen Stundensatz
- Umsatz , Gewinn , netto :
Ihr nötiger Umsatz von 79.600,00 € liegt über 25.000 € im Jahr. Im folgenden Jahr können Sie die Kleinunternehmerregelung dann nicht nutzen: Sie setzt voraus, dass der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat (§ 19 Abs. 1 UStG). Ihr nötiger Umsatz von 79.600,00 € liegt bei höchstens 25.000 € im Jahr. Dann kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für Sie in Frage kommen, und Ihre Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer.
- Netto 48.000,00 €
- Steuer-Rücklage 16.000,00 €
- Kosten und Versicherung 15.600,00 €
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Arbeitswochen | 52 − 8 Wochen ohne Arbeit | 44 |
| Arbeitsstunden | Arbeitswochen × 40 Stunden | 1.760 |
| Abrechenbare Stunden | Arbeitsstunden × 65 % | 1.144 |
| Gewinn vor Steuern | 48.000,00 € ÷ (1 − 25 %) | 64.000,00 € |
| Umsatz | Gewinn vor Steuern + 6.000,00 € Betriebskosten + 9.600,00 € Kranken- und Pflegeversicherung | 79.600,00 € |
| Stundensatz | Umsatz ÷ abrechenbare Stunden | 69,58 € |
| Tagessatz | Stundensatz × 8 Stunden | 556,64 € |
Stundensatz mit einem kostenlosen Konto im Projekt speichern
Die Stundensätze sind Nettobeträge. Wenn Sie Umsatzsteuer berechnen, kommt sie auf die Rechnung obendrauf und geht an das Finanzamt. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
So rechnet der Rechner
Der Rechner nimmt 52 Wochen, zieht Ihre Wochen ohne Arbeit ab und multipliziert mit Ihren Arbeitsstunden und dem abrechenbaren Anteil. Im Beispiel mit 8 Wochen ohne Arbeit, 40 Stunden pro Woche und 65 % abrechenbar sind das 1.144 abrechenbare Stunden im Jahr, 26 pro Arbeitswoche.
Ein Nettoziel von 48.000,00 € mit 25 % Rücklage für Steuern braucht einen Gewinn vor Steuern von 48.000,00 € ÷ 0,75 = 64.000,00 €. Dazu kommen die Betriebskosten von 6.000,00 € und 9.600,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung: zusammen 79.600,00 € Umsatz. Geteilt durch die abrechenbaren Stunden ergibt das 69,58 € pro Stunde und 556,64 € für einen Tag mit 8 abrechenbaren Stunden.
Der Rechner rechnet die Rücklage nur auf den Gewinn, nicht auf die Kosten: Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählen zu den Sonderausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen in voller Höhe (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 EStG). Wenn Sie „Gewinn vor Steuern“ wählen, verschwindet das Steuerfeld und das Ziel ist der Gewinn selbst.
Was Sie als Rücklage für Steuern eintragen
Nehmen Sie den Anteil vom Gewinn, den Sie im letzten Jahr an Steuern gezahlt haben, oder fragen Sie Ihre Steuerberatung. Der Rechner berechnet keine Steuer, er wendet nur den Prozentsatz an, den Sie eintragen.
Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen. Ab 2026 bleibt ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 € steuerfrei (Grundfreibetrag); der Satz von 42 % gilt ab 69.879 €, der von 45 % ab 277.826 € (§ 32a Abs. 1 EStG, Grundtabelle). Diese Spitzensätze gelten nur für den Teil des Einkommens über der Grenze, deshalb liegt der Anteil vom ganzen Gewinn darunter. Eine Schätzung für Ihr Einkommen gibt der Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums: Teilen Sie die Steuer, die er zeigt, durch Ihren Gewinn.
Wer ein Gewerbe betreibt, zahlt außerdem Gewerbesteuer. Für natürliche Personen gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Krankenversicherung als eigene Kostenzeile
Ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie aus Ihrem Umsatz, deshalb hat der Rechner dafür ein eigenes Feld. Tragen Sie ein, was Sie im Jahr zahlen; Ihre Kasse oder Ihr Versicherer nennt Ihnen den Betrag.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 241 SGB V). Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V). Dazu kommen der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und der Beitrag zur Pflegeversicherung; wer kinderlos und älter als 23 ist, zahlt dort einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Bei einer privaten Krankenversicherung tragen Sie Ihre Prämie ein.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
Alle Beträge im Rechner sind netto. Wenn Sie Umsatzsteuer berechnen, schreiben Sie 19 % oder in bestimmten Fällen 7 % auf die Rechnung (§ 12 UStG). Dieses Geld führen Sie an das Finanzamt ab, es gehört nicht zu Ihrem Umsatz im Rechner.
Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer. Das geht, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Der Rechner vergleicht deshalb den nötigen Umsatz mit 25.000 €. Im Beispiel sind es 79.600,00 €, also mehr.
Die Eingaben wählen
Abrechenbarer Anteil. Dieser Wert verändert das Ergebnis am stärksten. Mit 50 % statt 65 % steigt der Stundensatz im Beispiel auf 90,45 €. Messen Sie ihn, statt ihn zu schätzen: Erfassen Sie einige Wochen lang Ihre ganze Arbeitszeit und teilen Sie die abrechenbaren Stunden durch alle Stunden. Dafür reicht auch unsere Stundenzettel-Vorlage: Sie zählt alle Stunden und die abrechenbaren getrennt zusammen.
Wochen ohne Arbeit. Zählen Sie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage und die ruhigen Wochen zwischen Projekten. Zum Vergleich: Angestellten stehen mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zu (§ 3 BUrlG), bei sechs Werktagen pro Woche also vier Wochen. Für Selbstständige gilt das Gesetz nicht.
Arbeitsstunden. Nach der Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamts (Seite vom 23. Juli 2026) arbeiten 23,0 % der Solo-Selbstständigen in der Regel mindestens 49 Stunden pro Woche. Mehr Stunden senken den nötigen Stundensatz im Rechner, aber nur, wenn Sie sie über das ganze Jahr durchhalten.
Der Rechner nennt keine marktüblichen Stundensätze und keine empfohlenen Aufschläge. Für Stundensätze nach Beruf haben wir keine Primärquelle gefunden, deshalb bleibt diese Zahl bei Ihnen.
Vom Stundensatz zur Rechnung
In Clockaroo kann jedes Projekt einen Stundensatz haben, und ein eigener Stundensatz einer Person im Projekt geht vor. Stundensätze gelten pro Stunde; einen Tagessatz gibt es in der App nicht. Beträge stehen in der Währung Ihres Kunden: Euro, US-Dollar oder Pfund. Die Auswertungen zeigen abrechenbare und nicht abrechenbare Stunden für jeden Zeitraum. Daraus lesen Sie Ihren echten abrechenbaren Anteil ab, indem Sie die eine Summe durch die andere teilen.
Stundensatz im Projekt speichern und erfasste Stunden mit einem kostenlosen Konto abrechnen. Der Team-Tarif kostet 9 € pro Person im Monat, mit einem Preis pro Person.
Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?
Zählen Sie den Gewinn, den Sie vor Steuern brauchen, und Ihre Kosten im Jahr zusammen, einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung. Teilen Sie die Summe durch die Stunden, die Sie im Jahr abrechnen können: Arbeitswochen mal Stunden pro Woche mal abrechenbarer Anteil.
Warum liegt der Stundensatz über meinem früheren Stundenlohn?
Weil Sie auch die Stunden bezahlen, die niemand kauft. Im Beispiel braucht ein Nettoziel von 48.000,00 € einen Stundensatz von 69,58 €, denn nur 1.144 Stunden im Jahr sind abrechenbar, und Kosten, Versicherung, Steuer-Rücklage und freie Wochen müssen aus diesen Stunden kommen.
Ist der Stundensatz netto oder brutto?
Netto. Wenn Sie Umsatzsteuer berechnen, kommt sie auf den Rechnungsbetrag obendrauf. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen Sie keine.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, und die Seite sendet nichts.
Quellen
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif), abgerufen am 23. Oktober 2026
- § 10 EStG (Sonderausgaben), abgerufen am 23. Oktober 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner, abgerufen am 23. Oktober 2026
- § 11 GewStG (Steuermesszahl und Steuermessbetrag), abgerufen am 23. Oktober 2026
- § 241 SGB V (Allgemeiner Beitragssatz) und § 243 SGB V (Ermäßigter Beitragssatz), abgerufen am 23. Oktober 2026
- § 55 SGB XI (Beitragssatz der Pflegeversicherung), abgerufen am 23. Oktober 2026
- § 12 UStG (Steuersätze) und § 19 UStG (Kleinunternehmer), abgerufen am 23. Oktober 2026
- § 3 BUrlG (Dauer des Urlaubs), abgerufen am 23. Oktober 2026
- Statistisches Bundesamt: Überlange Arbeitszeiten (Seite vom 23. Juli 2026), abgerufen am 23. Oktober 2026
