Stundenzettel-Vorlage für Woche und Monat
Zwei kostenlose Stundenzettel zum Herunterladen: einer für die Woche mit zwei Zeilen pro Tag und einer für den Monat mit einer Zeile für jeden Tag. Die Excel-Datei rechnet die Dauer aus Beginn, Ende und Pause aus, zählt die abrechenbaren Stunden zusammen und multipliziert sie mit Ihrem Stundensatz. Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.
Vorlage herunterladen
Stundenzettel für die Woche
Zwei Zeilen pro Tag, Montag bis Sonntag
Stundenzettel für den Monat
Eine Zeile für jeden Tag des Monats
Alle Dateien sind im Format A4. Die Formeln nutzen nur Funktionen, die auch Google Tabellen, Numbers und LibreOffice kennen. Word rechnet nicht: Zählen Sie die Stunden dort selbst zusammen oder nehmen Sie die Excel-Datei.
Was auf einen Stundenzettel gehört
Ein Stundenzettel lässt sich leichter prüfen, wenn er zeigt, wer gearbeitet hat und für welchen Kunden oder Arbeitgeber, dazu das Projekt, das Datum, Beginn und Ende, die Pause, die Dauer und die Tätigkeit. Für die Abrechnung kommt hinzu, ob die Zeit abrechenbar ist, außerdem die Summe und, wo verlangt, eine Unterschrift. Die Vorlagen haben für jede dieser Angaben ein Feld.
So füllen Sie die Excel-Vorlage aus
- Der Kopf. Name, Kunde oder Arbeitgeber und Projekt. Bei „Woche ab (Montag)“ tragen Sie das Datum des Montags ein, die sieben Tage füllen sich dann selbst. Beim Stundenzettel für den Monat ist es der erste Tag des Monats; die Zeilen nach dem Monatsende bleiben leer.
- Beginn, Ende und Pause. Uhrzeiten schreiben Sie mit Doppelpunkt, etwa 8:00 und 16:30, die Pause in Minuten. Die Dauer ist Ende minus Beginn minus Pause, in Dezimalstunden: 8:00 bis 16:30 mit 30 Minuten Pause ergibt 8,00. Auch eine Schicht über Mitternacht wird richtig gerechnet.
- Zwei Zeilen pro Tag. Im Stundenzettel für die Woche nehmen Sie die zweite Zeile für ein zweites Projekt am selben Tag oder für einen Teil des Tages, der nicht abrechenbar ist.
- Abrechenbar. Wählen Sie in jeder Zeile Ja oder Nein. „Abrechenbare Stunden“ zählt nur die Zeilen mit Ja.
- Stundensatz und Betrag. Tragen Sie Ihren Stundensatz unter den Summen ein; der Betrag ist abrechenbare Stunden mal Stundensatz. Umsatzsteuer rechnet die Vorlage nicht aus.
- Unterschrift. Verlangt Ihr Kunde oder Ihr Arbeitgeber einen bestätigten Stundenzettel, drucken Sie ihn aus oder speichern ihn als PDF und lassen ihn in der zweiten Zeile unterschreiben.
Dezimalstunden
Die Dauer steht in Dezimalstunden, weil Rechnungen so rechnen: 7 Stunden 30 Minuten sind 7,50, eine Viertelstunde ist 0,25, sechs Minuten sind 0,10. Die Vorlage rechnet mit den genauen Minuten und rundet jede Zeile auf zwei Nachkommastellen. Auf 15 Minuten rundet sie nicht. Rechnen Sie in solchen Schritten ab, vereinbaren Sie das mit Ihrem Kunden und runden Sie jede Zeile gleich.
Minijob und Arbeitnehmer: was im Gesetz steht
Stand der Quellen: 24. Oktober 2026
Mindestlohngesetz. § 17 Abs. 1 MiLoG gilt für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen (geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV), und für Arbeitgeber in den Branchen, die § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nennt, etwa im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und in der Gebäudereinigung. Sie müssen „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“ aufzeichnen, und zwar „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages“, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Für Minijobs in Privathaushalten (§ 8a SGB IV) gilt die Pflicht nicht. Die Vorlagen haben je eine Spalte für Beginn, Ende und Dauer.
Arbeitszeitgesetz. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden (§ 3 Satz 1 ArbZG) hinausgeht. Diese Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Bundesarbeitsgericht. Mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat das Gericht entschieden: „Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.“ So steht es in der Pressemitteilung Nr. 35/22. Wie die Arbeitszeit zu erfassen ist, sagt die Pressemitteilung nicht.
Diese Seite gibt wieder, was in den genannten Quellen steht, und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflichten in Ihrem Betrieb gelten, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Für Selbstständige: der Stundennachweis zur Rechnung
Die Vorschriften oben richten sich an Arbeitgeber und betreffen die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer. Arbeiten Sie selbstständig, ist der Stundenzettel vor allem ein Nachweis für Ihren Kunden. Viele Kunden möchten mit der Rechnung einen Stundennachweis sehen, manche mit Unterschrift; was er enthalten soll, steht in Ihrem Vertrag. Auf der Rechnung selbst stehen die Stunden als Menge und Ihr Stundensatz als Preis. Welche Angaben eine Rechnung braucht, zeigt unsere Rechnungsvorlage, und welchen Stundensatz Sie brauchen, rechnet Stundensatz berechnen aus.
Vom Stundenzettel zur Rechnung mit Clockaroo
In Clockaroo sieht der Stundenzettel der Woche aus wie diese Vorlage: eine Zeile pro Projekt und Tätigkeit, eine Zelle pro Tag und die Summen am Ende. Sie schreiben 1:30, 1,5 oder 45m in eine Zelle, und jede Zelle speichert sich selbst. „Letzte Woche übernehmen“ holt die Zeilen der Vorwoche, mit oder ohne Stunden. Jeder Zeiteintrag ist abrechenbar oder nicht abrechenbar.
Im Team reicht jede Person ihre Woche zur Freigabe ein, und ein Inhaber gibt sie frei. Aus den nicht abgerechneten Stunden eines Kunden wird ein Rechnungsentwurf mit Umsatzsteuer und fortlaufender Nummer, für Geschäftskunden in Deutschland mit XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei. Ihre Steuerkanzlei bekommt die Rechnungsdaten als DATEV-Export.
Für eine Person ist Clockaroo kostenlos, mit 5 Rechnungen im Monat. Im Team-Tarif zahlen Sie 9 € pro Person und Monat zzgl. USt., ohne Gebühren pro Kunde, Projekt oder Rechnung. Preise ansehen oder kostenloses Konto anlegen.
Quellen
- § 17 MiLoG (Erstellen und Bereithalten von Dokumenten), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 2a SchwarzArbG (Wirtschaftsbereiche), abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 16 ArbZG (Aushang und Arbeitszeitnachweise) und § 3 ArbZG, abgerufen am 24. Oktober 2026
- Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 35/22 zum Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21, abgerufen am 24. Oktober 2026
- § 3 ArbSchG (Grundpflichten des Arbeitgebers), abgerufen am 24. Oktober 2026
